Angaben zu REACH und RoHS

Erklärung zur Erfüllung von REACH-Pflichten nach Art. 33 „Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen“ bzw. zur RoHS-Konformität nach Richtlinie 2011/65/EU


Die TEPROSA GmbH, Paul-Ecke-Str. 6, 39114 Magdeburg, ist ein Industrieunternehmen, das ausschließlich als Lohnfertiger tätig ist. Das Leistungsspektrum umfasst die Laserbearbeitung mit den Arbeitsschritten

sowie die Herstellung von sogenannten dreidimensionalen Schaltungsträgern mit den Fertigungsschritten Laserdirektstrukturierung

Bei der Laserbearbeitung und der Herstellung der Schaltungsträger werden sowohl vom Kunden bereitgestelltes Material bzw. Rohlinge als auch selbst beschafftes Material verwendet. Bei der Bearbeitung der Schaltungsträger betrifft die Fremdleistung die Bereitstellung der Spritzguss-Grundkörper und die chemische Metallisierung.

Unseren Kunden gegenüber unterliegen wir damit den Informationspflichten nach Art. 33 der REACH-Verordnung, sofern in einem von uns gelieferten Bauteil ein sehr besorgniserregender Stoff (SVHC-Stoff) in einer Massenkonzentration von über 0,1 Prozent enthalten ist. (Die 0,1 Massenprozentschwelle bezieht sich stets auf das gelieferte (Teil-)Produkt, z.B. den fertiggestellte Schaltungsträger. Eine mögliche Verpackung zählt nicht zur relevanten Masse). Im eigenen Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und Produktsicherheit nehmen wir diese Informationspflichten sehr ernst. Den gesetzlichen Vorgaben nach Art. 33 der REACH-Verordnung bzw. zur RoHS-Konformität nach Richtlinie 2011/65/EU kommen wir durch die folgende Vorgehensweise nach:

Die Bereitsteller unserer Rohlinge sowie die Lieferanten unserer sonstigen Materialien aus dem EU-Raum sind verpflichtet, uns unaufgefordert und ohne Verzögerung zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Teilen oder Materialien SVHC-Stoffe über 0,1 Massenprozent enthalten sind. Sofern wir eine diesbezügliche Information von unseren Lieferanten erhalten, werden wir unsere Kunden unverzüglich informieren. Von allen relevanten Lieferanten lassen wir uns darüber hinaus noch einmal schriftlich versichern, dass keine SVHC-Stoffe > 0,1 % in den gelieferten Materialien enthalten sind.

Mit den Nicht-EU-Lieferanten von Rohlingen und Materialien treffen wir gesonderte Vereinbarungen, da sie den REACH-Informationspflichten nicht automatisch unterliegen. Deshalb lassen wir uns von Nicht-EU-Lieferanten schriftlich versichern, dass keine SVHC-Stoffe > 0,1 % in den gelieferten Produkten enthalten sind.

Aus heutiger Sicht und vor dem Hintergrund der Auskünfte unserer Lieferanten ist nicht zu erwarten, dass in unseren Produkten SVHC-Stoffe in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten sind.

Für weitere Fragen zur Umsetzung der REACH-Verordnung bzw. zur RoHS-Konformität in unserem Unternehmen stehen als Ansprechpartner Hr. Markus Barth, E-mail: markus.barth@teprosa.de jederzeit gerne zur Verfügung.

Teprosa – technology + Engineering

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